I.
Die von uns leihweise zur Verfügung gestellten Mehrweg-Gebinde (im folgenden: MW-Gebinde) bleiben unser Eigentum. Nach Ankunft sind sie möglichst bald zu entleeren und entweder unseren Fahrzeugen mitzugeben oder kostenfrei in gebrauchsfähigem Zustand an uns zurückzusenden, wobei die bahnamtlichen Vorschriften für die Rücksendung von Leergut zu beachten sind. Die Bahn-Rücksendungen für Leihgebinde bitten wir, uns jeweils anzuzeigen.
II.
Sind die MW-Gebinde zwölf Wochen nach Auslieferung noch nicht wieder bei uns eingetroffen, so gelten sie von der 13. Woche ihrer Abwesenheit von unserem Werk als vermietet und wir berechnen in jedem Falle folgende Mietsätze:
- eine Gebühr von € 0,50 je angefangene 100 kg Fassungsraum eines Fasses oder einer Trommel für jeden vollen angefangenen Monat;
- für Kannen und sonstige Kleinverpackungen eine Gebühr von € 0,25 je Stück und Monat.
Wir behalten uns vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
III.
Unsere MW-Gebinde dürfen keinesfalls zur Aufnahme anderer Produkte als Lagerbehälter, zur Aufbewahrung und Rücksendung verschmutzter Lösungsmittel oder zu sonstigen bestimmungswidrigen Zwecken benutzt werden. Die uns durch Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehenden Reinigungsgebühren berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
IV.
Alle Schäden und Verluste, die an unseren Packmitteln während der Dauer ihrer Abwesenheit von unserem Werk entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, gleichgültig ob ihn hierfür ein Verschulden trifft oder nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Verschmutzung und für Verluste, die auf höhere Gewalt, Beschlagnahme oder dergleichen zurückzuführen sind. Wir berechnen jeweils die Preise, die wir bei Neuanschaffung entsprechender neuer Behälter anlegen müssen.
CHEMISCHE WERKE
KLUTHE GmbH 07/10